Entlassung ohne Entschädigung: Ukrainern wurde erklärt, wer keine 'Gesundheitsleistungen' erhält.


Materielle Hilfe zur Gesundhaltung während des Urlaubs: Was Arbeitnehmer wissen sollten
Wir erleben Nachrichten über materielle Hilfe zur Gesundhaltung während des jährlichen Urlaubs. Diese Hilfe ist eine einmalige soziale Zahlung, die Arbeitnehmer erhalten. Laut Gesetz kann sie auf der Grundlage eines Antrags des Arbeitnehmers oder eines genehmigten Urlaubsplans erhalten werden.
Materielle Hilfe zur Gesundhaltung ist laut Gesetz eine einmalige soziale Zahlung während des jährlichen Urlaubs (oder eines Teils davon) für das entsprechende Arbeitsjahr.
Es gibt jedoch eine Einschränkung: Bei einer Entlassung kann die materielle Hilfe nur gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer sein Recht auf Urlaub mit anschließender Entlassung genutzt hat. Die Südostregionale Verwaltung des Staatlichen Arbeitsdienstes hat dies mitgeteilt.
Anders gesagt, wenn ein Arbeitnehmer entlassen wird, ohne sein Recht auf Urlaub und somit auf materielle Hilfe zur Gesundhaltung in den Vorjahren in Anspruch genommen zu haben, kann er dieses Geld nach der Entlassung nicht erhalten. Das Gesetz sieht keine Zahlung von Gesundheitsleistungen für vergangene Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.
Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer in den Vorjahren nicht von seinem Recht auf Urlaub und der Gesundheitshilfe Gebrauch gemacht hat und entlassen wird, erhält er dieses Geld nach der Entlassung nicht.
Mehr dazu kann man nachlesen.
Lesen Sie auch
- Ukrainer können in die 90er Jahre zurückversetzt werden: Wer ist von der stündlichen Wasserversorgung bedroht
- Der Dollar steht vor dem Verlust seines Status als weltweite 'sichere Hafen' wegen Trump
- Die Taverne in New York bietet Rabatte für diejenigen an, die an der Börse Verluste erlitten haben
- Putin hat den tatsächlichen Zustand der Wirtschaft verborgen: Was britische Analysten entdeckt haben
- Ukrainer können Führerscheine über 'Diia' ablegen
- Trump hat einige Waren von Zöllen befreit: Was steht auf der Liste